Sauerstoffgerät in der Praxis: was sich rechnet — und was nicht.
Ein Rechenmodell statt eines Verkaufsprospekts. Die drei Kostenblöcke, der Break-even in Anwendungen pro Woche, die Frage mieten oder kaufen — und der Abschnitt, den kein Anbieter gern schreibt: was du in der Bewerbung rechtlich nicht sagen darfst.
Hinweis: Dieser Beitrag richtet sich an Fachkreise — Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Physiotherapie, Osteopathie, Studios und Wellnessbetriebe. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.
Für wen sich das lohnt — und für wen nicht
Fangen wir mit dem an, was Anbieter selten sagen: Für einen Teil der Praxen lohnt sich ein Sauerstoffgerät nicht.
Eher nicht sinnvoll, wenn deine Termine ohnehin randvoll sind und jede Gerätezeit eine besser bezahlte Behandlung verdrängt. Wenn dein Behandlungsraum keine 20 bis 30 Minuten am Stück frei hat. Oder wenn du dir davon Neukunden erhoffst, ohne dass jemand weiß, dass du es anbietest — ein Gerät im Nebenraum vermarktet sich nicht selbst.
Eher sinnvoll, wenn du Lücken im Terminplan hast, die sich sonst nicht füllen. Wenn du bereits einen Stamm hast, der regelmäßig kommt und für Zusatzangebote offen ist. Wenn du eine Anwendung suchst, die ohne deine dauerhafte Anwesenheit läuft — die Person sitzt, du arbeitest im Nebenraum weiter. Und wenn du Wert darauf legst, dass die Anwendung im Wellness-Bereich bleibt und dich rechtlich nicht in schwieriges Fahrwasser bringt.
Die drei Kostenblöcke
Wer nur den Gerätepreis rechnet, rechnet falsch. Es sind drei Blöcke:
- 1. Gerätekosten pro Monat. Bei Miete der Monatspreis, bei Kauf der Anschaffungspreis geteilt durch die geplante Nutzungsdauer in Monaten. Bei uns startet die Miete ab 150 € im Monat, je nach Gerät und Mietdauer.
- 2. Raum- und Zeitkosten. Der ehrlichste und meistvergessene Posten. Was kostet dich die Zeit, in der der Raum belegt ist? Wenn parallel nichts anderes läuft, ist das der entgangene Ertrag der Alternative. Läuft die Anwendung nebenher, ist dieser Block nahe null — und genau darin liegt der wirtschaftliche Reiz.
- 3. Verbrauch je Anwendung. Nasenbrillen oder Zubehör, Reinigung, Strom. In der Regel der kleinste Block, aber er gehört in die Rechnung.
Der Break-even: die einzige Zahl, die zählt
Der Rest ist eine Zeile Mathematik:
Deckungsbeitrag je Anwendung = dein Preis − Verbrauch − Zeitkosten
Nötige Anwendungen pro Monat = monatliche Gerätekosten ÷ Deckungsbeitrag
Mehr braucht es nicht. Interessant wird es, wenn man das Ergebnis durch 4,3 teilt — dann steht da die Zahl, auf die es wirklich ankommt: Anwendungen pro Woche. Und die kann man ehrlich mit dem eigenen Terminkalender abgleichen.
Eine Beispielrechnung
Die folgenden Zahlen sind ein Rechenbeispiel, keine Ertragsprognose und keine Zusicherung. Setz deine eigenen Werte ein.
| Position | Beispielwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Gerätekosten / Monat | 150 € | Mietpreis, je nach Gerät und Laufzeit |
| Dein Preis je Anwendung | 30 € | setzt du selbst fest |
| Verbrauch je Anwendung | 2 € | Zubehör, Reinigung, Strom |
| Zeitkosten je Anwendung | 3 € | gering, wenn nebenher laufend |
| Deckungsbeitrag | 25 € | 30 − 2 − 3 |
| Break-even | 6 Anwendungen / Monat | 150 ÷ 25 |
| Pro Woche | rund 1,5 | 6 ÷ 4,3 |
Anderthalb Anwendungen pro Woche, um die Gerätekosten zu decken. Ob das in deiner Praxis realistisch ist, weißt nur du — und genau das ist der Punkt. Die Frage ist nie „ist das Gerät zu teuer", sondern „bekomme ich es voll".
Rechne ruhig auch das pessimistische Szenario: Was, wenn es nur eine Anwendung pro Woche wird? Bei obigen Zahlen fehlen dann rund 40 € im Monat. Das ist ein überschaubares Lehrgeld — und exakt der Grund, warum wir zum Mieten raten, bevor jemand kauft.
Rechnen wir es gemeinsam durch? Schick uns deine Zahlen — wir sagen dir auch, wenn es sich in deiner Situation nicht lohnt.
Zahlen durchgehenMieten oder kaufen
Für den Einstieg spricht fast alles für die Miete:
- Du bindest kein Kapital und musst nichts finanzieren.
- Du testest die Nachfrage in deiner Praxis real, statt sie zu schätzen. Zwei Monate Verleih beantworten die Auslastungsfrage besser als jede Marktanalyse.
- Bei uns werden 25 % der gezahlten Miete auf einen späteren Kauf angerechnet — das Testen kostet dich also nur einen Bruchteil.
- Passt es nicht, gibst du es zurück. Das ist keine Niederlage, sondern eine beantwortete Frage.
Kaufen wird interessant, wenn die Auslastung über mehrere Monate stabil ist und du das Angebot fest in deinen Katalog aufnimmst. Details zu Konditionen für Praxen stehen auf unserer Seite Für Therapeuten.
Was du rechtlich sagen darfst — und was nicht
Dieser Abschnitt ist uns wichtiger als die ganze Rechnung darüber. Denn der teuerste Posten ist nicht das Gerät, sondern eine Abmahnung.
Sauerstoff-Wellness-Geräte sind nach Herstellerangabe in aller Regel keine Medizinprodukte. Für die Bewerbung gegenüber Laien gilt das Heilmittelwerbegesetz (HWG) — und das ist deutlich strenger, als die meisten annehmen.
Nicht zulässig sind insbesondere: Aussagen, die eine Linderung oder Heilung konkreter Krankheiten in Aussicht stellen. Erfolgsversprechen und Prozentangaben zu zufriedenen Anwendern. Vorher-Nachher-Darstellungen mit Krankheitsbezug. Und für eine ganze Reihe von Erkrankungen ist Publikumswerbung nach § 12 HWG vollständig untersagt — unabhängig davon, wie vorsichtig formuliert wird.
Sicherer Bereich sind Aussagen zu Wohlbefinden, Entspannung, Regeneration und Alltagsenergie. Erfahrungsberichte einzelner Anwender sind möglich, wenn sie als solche gekennzeichnet und nicht verallgemeinert werden. Wirkprinzipien lassen sich beschreiben, wenn sie klar dem Hersteller zugeschrieben werden — „laut Hersteller" ist kein Feigenblatt, sondern der Unterschied zwischen zulässig und angreifbar.
Praktischer Rat aus eigener Erfahrung: Formuliere jeden Satz auf deiner Website und in deinen Aushängen so, als läse ihn ein Wettbewerber mit. Setz einen Hinweis darunter, dass die Anwendung keine ärztliche oder heilkundliche Behandlung ersetzt. Und wenn du unsicher bist, lass es weg — der Satz, den du nicht schreibst, kann dich nichts kosten. Das ist keine Rechtsberatung; im Zweifel fragst du eine auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei.
Fünf Fragen vor der Anschaffung
- Wie viele Anwendungen pro Woche traue ich mir realistisch zu? Nicht im besten Fall — im normalen.
- Läuft die Anwendung ohne mich? Wenn du danebensitzen musst, ändert das die Zeitkosten komplett.
- Wie erfahren meine Klienten davon? Ohne Antwort darauf bleibt jedes Gerät ein teurer Möbelstück.
- Kann ich es vorher mieten? Wenn ein Anbieter das nicht anbietet, frag dich, warum.
- Sind meine Texte HWG-fest? Bevor die erste Anzeige läuft, nicht danach.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Anwendungen rechnet sich ein Gerät?
Mieten oder kaufen für die Praxis?
Darf ich Sauerstoff-Anwendungen bewerben?
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Für Therapeuten — Konditionen und Paket
Rechnen wir es gemeinsam durch?
Schick uns deine Zahlen — Auslastung, Preis, Raumsituation. Wir sagen dir ehrlich, ob es sich trägt. Auch wenn die Antwort nein lautet.